Wann benötige ich einen Energieausweis?
Bei Verkauf und Neuvermietung. Für denkmalgeschützte Gebäude besteht keine Ausweispflicht.
Welcher Energieausweis ist notwendig?
Bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und die vor 1977 errichtet wurden, darf nur der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Bei 5 und mehr Wohneinheiten kann zwischen einem Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gewählt werden.
Wurde der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt oder das Gebäude wurde auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder besser gebracht, besteht Wahlfreiheit.
Was ist der Unterschied zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis?
Für beide Ausweisarten gibt es Berechnungsvorschriften in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt den Verbrauch des Gebäudes mindestens über den Zeitraum der letzten drei Jahre wieder. Die Ausstellung eines Verbrauchsausweises ist weniger aufwendig als die Erfassung der baulichen Gegebenheiten vor Ort für den Bedarfsausweis. Ein direkter Vergleich beider Ausweise ist nicht möglich. Der Verbrauchsausweis ist zudem stark vom Benutzerverhalten abhängig: Eine Familie mit Kindern wird einen höheren Energieverbrauch haben als ein alleinstehender Schiffskapitän.
Um zwei Gebäude miteinander vergleichen zu können, kann zuverlässig nur der Bedarfsausweis herangezogen werden.
Der Verbrauchskennwert im Verbrauchsausweis ist in der Regel niedriger als die Energiebedarfskennwerte des Bedarfsausweises.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Was müssen Sie als Vermieter oder Verkäufer beachten?
Bei der Besichtigung der Immobilie muss der Energie-ausweis oder eine Kopie desselbigen vorgelegt wer-den. Ausreichend ist auch ein deutlich sichtbarer Aushang. Bei Vermietung oder Verkauf muss unmittelbar nach Vertragsschluss der Energieausweis oder eine Kopie übergeben werden.
In Immobilienanzeigen für den Verkauf oder die Vermietung in kommerziellen Medien müssen folgende Angaben enthalten sein:
• die Art des Energieausweises Energiebedarfs-ausweis oder Energieverbrauchsausweis)
• den im Energieausweis genannten Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude,
• die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
• das im Energieausweis genannte Baujahr und
• die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Beispiel: